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17. Nibelungenlauf Worms 

Wettbewerbe

Halbmarathon (21.1km)

10km Lauf (10km)

Walker 10 KM (10km)

5KM-Frauenlauf (5km)

5KM-Ü60-Lauf (5km)

Schülerlauf (5km)

Special Olympics (5km)

Bambini-Lauf (Samstag) (300m)

Ausschreibung

Ausschreibung 2020

Ausschreibung 2020 – Corona angepasst

Hinweis:

Aufgrund der Corona-Verordnung mussten wir die Ausschreibung für 2020 den Vorgaben anpassen. Wir bitten um Beachtung!

 

Wettkampfordnung

Es gilt die Wettkampfordnung des DLV. Die Klasseneinteilung für Halbmarathon und 10 km erfolgt laut LAO-Wertung nach den Altersklassen (Jg. 2001 u.j., M/WHK, M/W 30, M/W 35, bis M/W 75).

Beim Frauenlauf und beim Ü60-Lauf werden die ersten 3 Zeitschnellsten geehrt.

Die Klasseneinteilung des 5 km-Laufs der Schüler beginnt mit dem Jahrgang 2005 und jünger, gemäß LAO-Wertung.

Bei den Walkern werden die 3 Schnellsten im Gesamteinlauf ohne Klasseneinteilung gewertet.

 

Teilnahme

Eine Teilnahme mit Babyjoggern, das Mitführen von einem Hund und das Tragen von Kopfhörern ist aus Sicherheitsgründen untersagt! Auch ein Begleiten mit Fahrrad ist nicht erlaubt! Das Mitführen von Stöcken auf der Walking-Strecke (10km Walking), 5km Frauenlauf und 5km Ü-60 Lauf ist untersagt!

 

Strecken

Hinweis:

Der Start befindet sich wie in den Vorjahren auf dem Festplatz. Wir werden  für alle Strecken Vorschläge unterbreiten. Die Strecke ist nicht gesichert, die Verkehrsregeln sind zu beachten!

Der Nibelungenlauf wird als Halbmarathon für Läufer und 10 km-Lauf für Läufer und Walker angeboten. Ferner gibt es einen Frauenlauf, einen Ü60-Lauf und einen Schülerlauf über eine jeweils 5 Kilometer lange Strecke. Zielschluss ist um 12:45 Uhr! 

 

Anmeldung

Anmeldungen per Online-Anmeldung, oder mit dem vollständig ausgefüllten und von dem/der Teilnehmer/in unterschriebenen Meldeformular, bzw. Bei Jugendlichen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Für die Mannschaftswertung ist es unerlässlich die Rubrik „Vereine/Firma“ auszufüllen.

 

Startzeiten
Samstag, 12. September 2020

Bambini-Lauf 16:00 Uhr

Sonntag, 13. September 2020

Hinweis: Die genauen Startzeiten werden noch festgelegt!

1. Lauf          10:00 Uhr


Melde- und Teilnahmebestätigung
Meldeschluss
Anmeldungen können nur bis 06.09.2020 ( 0 Uhr) berücksichtigt werden, vorausgesetzt das Meldekontingent von 500 Teilnehmern ist nicht erschöpft, danach ist die Nachmeldung nur noch am 12.09.2020 vor Ort möglich. ( siehe Hinweis ) Die Starterlisten können Sie auch auf unserer Homepage einsehen. Am Wettkampftag sind keine Nachmeldungen mehr möglich.

Die ordnungsgemäße Abbuchung des Organisationsbeitrags gilt als endgültige Bestätigung der Meldung. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung, lediglich ca. 1 Woche vorm Nibelungenlauf eine Läuferinfo.

 

Ummeldungen

Ummeldungen können bis spätestens 06.09.2020 per E-Mail an info@nibelungenlauf.de angenommen und entsprechend bearbeitet werden. Ummeldungen nach dem 06.09.2020 sind am Samstag 12.09.2020 gegen eine Gebühr von € 10,00 möglich.

 

Startgebühr

 

Halbmarathon

10km-Lauf
10km-Walker 
5km-Frauenlauf
5km-Ü60-Lauf 
 5km-Schülerlauf

bis zum 23.02.2020

€ 25,00

€ 16,00

€ 10,00

€ 7,00

bis zum 07.06.2020

€ 29,00

€ 20,00

€ 14,00

€ 9,00

bis zum 30.08.2020

€ 35,00

€ 26,00

€ 16,00

€ 12,00

Nachmeldungenam 12.09.2020

€ 40,00

€ 30,00

€ 20,00

€ 15,00

 

 

Nachmeldungen sind nach heutigem Stand (17.06.2020) nicht möglich! Sollte sich daran etwas änder werden wir informieren  Die Bezahlung muss dann vor Ort mit Bankkarte oder bar erfolgen! 

StarterInnen mit deutscher Bankverbindung zahlen per einmaliger Einzugsermächtigung – ausländische StarterInnen per Paypal / Keditkarte. Anmeldungen ohne Startgeld werden nicht bearbeitet. Durch fehlerhafte Zahlungsangaben verursachte Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Organisationsbeitrags.

 

Startunterlagen

Nach Eingang der Anmeldegebühr erhalten die TeilnehmerInnen per Post ihre personalisierte Startnummer mit Chip.  Bitte bei der Anmeldung die Adresse angeben. Die Gruppen-Ausgabe erfolgt im Nibelungenlauf-Zelt auf dem Festplatz.

Freitag, 11.09.2020 16:00-20:00 Uhr Keine Nachmeldungen möglich!
Samstag, 12.09.2020 14:00-20:00 Uhr Keine Nachmeldungen möglich!
Sonntag, 13.09.2020 09:00-10:00 Uhr Keine Nachmeldungen möglich!

 

Zeitmessung

Die Zeitmessung für alle Läufe erfolgt mit Einmal-Transponder, der auf der Rückseite der Startnummer befestigt ist. Die Startnummer ist auf der Brust zutragen, den Chip nicht knicken oder ablösen! 

Ohne Startnummer-Chip keine Teilnahme! Die Startnummer ist nicht übertragbar!

 

Ergebnisliste

Ihre Finisherzeit und Zwischenzeit beim Halbmarathon können Sie live unter br-timing.de verfolgen!!

 

Nibelungenlauf-Finisher-Präsent

Die Finisher können sich gegen Vorlage ihrer Startnummer am Veranstaltungswochenende im Nibelungenlauf-Zelt auf dem Festplatz Worms ihre Läufertasche und ihr Finisherpräsent abholen.  

 

Rahmenprogramm 

Vor der Veranstaltung finden Rahmenveranstaltungen statt. Als Side-Event führen wir gemeinsam mit unserem Partner Veranstaltungsgastronomie Nock und Kollegen den Nibelungenmarkt ein.  Beachten Sie bitte unser Rahmenprogramm.

 

Training

Als Vorbereitung für den Nibelungenlauf sind viele theoretische und praktische Unterstützungen vorgesehen. Näheres unter Training. mehr…

 

Leistungen des Veranstalters (in Startgebühr enthalten)

Meldebestätigung, reich bestückter Läuferbeutel, Startnummer, Ergebnisliste und Urkunde per Internet.

Fotoservice durch      http://www.sportonline-foto.de

 

Besondere Ehrung

1. Schülerlauf – Ehrenpreis für die schnellste Schülermannschaft und die Schule mit den meisten Finishern.

2. Firmenlauf – Ehrenpreise für die drei größten Firmenmannschaften.

 

Haftungsausschluss

Mit meiner Teilnahme am Nibelungenlauf und den Rahmenveranstaltungen erkenne ich den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen- und Sachschäden an, es sei denn, dass diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt auch für das fehlerfreie Funktionieren der Zeitnahme. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe, körperlich gesund bin und meine Sporttauglichkeit für den Nibelungenlauf gegeben ist. Ich bin damit einverstanden, aus dem Rennen genommen zu werden, wenn vermutet werden kann, dass mir ein gesundheitlicher Schaden droht. Ich erkläre außerdem, dass ich die im Internet und in weiteren Publikationen vom Veranstalter veröffentlichten Gesundheitshinweise beachte.

 

Recht am Bild

Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt in die Veröffentlichung von Bildmaterial aus der Veranstaltung, auch soweit er selbst abgebildet ist, ohne Vergütungsanspruch ein.

Einwilligung zur Anfertigung von Lichtbildern durch den offiziellen Fotoservice

Fester Bestandteil der Veranstaltung ist die Anfertigung von Fotos und Videos durch Sport­Online (Inhaber: Wolfgang Nass, Hintergasse 8, 67125 Dannstadt-Schauernheim, Telefon: 0171-4110095 E-Mail: info@sportonline-foto.de).

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, nach Ende der Veranstaltung über die Webseite www.sportonline-foto.de Fotos und das Zielvideo von seinem Lauf zu erwerben. Aufgrund der Gegebenheiten beim Lauf kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass Fotos bzw. das Video von jedem Teilnehmer zur Verfügung stehen.

Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme an der Veranstaltung seine Einwilligung zur Erstellung und Speicherung der Fotos und Videos und zur Veröffentlichung dieser Fotos und Videos auf www.sportonline-foto.de. Dies beinhaltet auch eine Weiterleitung der Bild- und Videodaten an Dritte (Rechenzentrum, Qualitätskontrolle u.ä.) zu Zwecken der Angebotserstellung und Auftragserfüllung. Die Bilder und Videos kön­nen auf www.sportonline-foto.de unter Eingabe der Startnummer von Jedermann eingesehen und erworben werden.

Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung seiner Fotos und Vdieos  auf www.sportonline-foto.de jederzeit widersprechen. Hierzu reicht eine entsprechende Nachricht an info@sportonline-foto.de unter Angabe des Events und der Startnummer des Teilnehmers. Es kann hierbei jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass der betreffende Teilnehmer auch auf weiteren Bildern oder Videos abgelichtet ist (z.B. weil die Startnummer  auf diesen Bildern nicht erkennbar war). Sofern Sportonline die jeweiligen Bildnummern vollständig mitgeteilt werden, kann die Veröffentlichung auch dieser Bilder gesperrt werden.

Die Datenverarbeitung ist zulässig nach Art. 6 Ab­satz 1 a) und b) DSGVO.

Der Zugriff auf die Bilder und Videos wird 24 Monate nach Ende der Veranstaltung gesperrt und spätestens 36 Monate nach Ende der Veranstaltung werden die Bilder vom Webserver www.sportonline-foto.de gelöscht.

 

Einverständnis

Weiterhin bin ich damit einverstanden, dass meine Daten über die Dauer der kompletten Abwicklung des Nibelungenlauf Worms 2020 hinaus vom Veranstalter gespeichert werden können, so dass ich ggf. in den Genuss einer Jubiläumsehrung kommen könnte. Ich versichere, dass meine angegebenen Meldedaten richtig sind und dass ich meine Startnummer mit integriertem Chip an keine andere Person weitergeben werde. Die Startnummer ist auf der Brust zutragen, den Chip nicht knicken oder ablösen! Ohne Startnummer keine Teilnahme! Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich mache sowie mit Kopfhörer laufe, einen Hund oder Kinderwagen mitführe oder mich vom Rad bekleiden lasse.

Bei krankheitsbedingter Verhinderung bzw. Nichtteilnahme an der Veranstaltung (auch mit ärztlichem Zeugnis) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift des Organisationsbeitrages. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eingenommene Organisationsbeiträge werden nicht erstattet. Kann der Organisationsbeitrag vom Konto des Teilnehmers nicht ordnungsgemäß abgebucht werden, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer aus der Starterliste zu streichen.

Startgebühr
Durch fehlerhafte Zahlungsangaben verursachte Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.