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Beat The Time - Die Lauf-Challenge 

Wettbewerbe

30 Minuten Lauf 8 Tln. angemeldet

60 Minuten Lauf 15 Tln. angemeldet

2 Stunden Lauf 4 Tln. angemeldet

Open End Run 2 Tln. angemeldet

Ausschreibung

AUSSCHREIBUNG

 

Beat the Time – Die Lauf-Challenge

 

- VERANSTALTER -

Run For Your Life – Christian Beck Handy: 0179-5153423 Email: christian@running-man.biz Homepage: www.runforyourlife.eu

 

- TERMIN -

Sonntag, 30.05.2021 – Uhrzeit selbst wählbar

 

- WETTBEWERBE -

30 Minuten

1 Stunden

2 Stunden

Open End (min. Pace: 7:00 min/km)

  

- STRECKE -

Die Strecke für die Dauer von der ausgewählten Kategorie kann selbst gewählt werden.

Gewertet werden die erreichten Kilometer in der entsprechenden Zeit Die Kilometer müssen am Stück gelaufen werden.

 

- TEILNEHMERLIMIT -

30 Minuten – 200 Teilnehmer

1 Stunde – 200 Teilnehmer

2 Stunden – 200 Teilnehmer

Open End – 200 Teilnehmer

 

- CHARITY -

Der komplette Erlös wird gespendet!

 

- STARTGEBÜHR –

6 Euro ohne Medaille

14 Euro mit Finisher-Medaille Die Startgebühr wird kurz vor dem Event per Lastschrift eingezogen

 

- ZEITNAHME -

br Timing Ludwigshafen

 

Jeder Teilnehmer muss die erreichten Kilometer über einen Link selbst eintragen, damit diese gewertet werden können.

 

EHRLICHKEIT WIRD VORAUSGESETZT – ES GILT DER FAIRE SPORTGEIST

 

- ANMELDESCHLUSS -

oder bei Erreichen des Teilnehmerlimits

 

- WERTUNGEN -

Altersklassen-Wertung  

 

- SIEGEREHRUNG -

Die Siegerehrung findet im Livestream statt

 

- FINISHERMEDAILLE – (wenn diese bei der Anmeldung bestellt worden ist)

Die Finisher-Medaille wird nach Zahlungseingang  vom Veranstalter an die in der Anmeldung angegebene Postadresse versendet.

 

- POSTADRESSE -

Der Starter erklärt sich damit bereit, die Postadresse an die Veranstalter zum oben genannten Zweck datenschutzrechtlich freizugeben.

 

- URKUNDE -

Eine Urkunde steht zum Selbstausdruck nach Abschluss der Gesamtwertung bei BR-Timing bereit.

 

- EINHALTUNG INFEKTIONSSCHUTZRICHLINIEN -

Der Starter verpflichtet sich bei Durchführung, die jeweiligen Infektionsschutzrichtlinien und Vorgaben einzuhalten. Der Veranstalter kann bei Verstoß nicht haftbar gemacht werden, da der Lauf nicht als Aufruf zu einer Gruppenveranstaltung zu sehen ist.