Wettbewerbe
2 KM: Jedermannlauf (2km) 48 Tln. angemeldet
4 KM: Schülerlauf (4km) 53 Tln. angemeldet
6 KM: Jugend-/Einsteigerlauf (6km) 83 Tln. angemeldet
10 KM: Hauptlauf (10km) 227 Tln. angemeldet
Ausschreibung
Foto Veranstalter
50. Meininger Silvesterlauf 2022
Veranstalter
Polizeisportverein Meiningen 90 e.V.
Termin
Samstag, 31. Dezember 2022
Ort
Meiningen – Schloßpark, hinter Schloß Elisabethenburg, Freitreppe
Online-Anmeldung
Nachmeldungen sind bis 30 Minuten vor Start möglich!
Strecken/Altersklassen
- 2 km - Jedermannlauf (ohne Zeitnahme und Wertung)
- 4 km - Schüler / Schülerinnen U14, U16 (12-15 J., Jg. 2010-2007)
- 6 km - Jugend weibl./männl. U18, U20, Männer / Frauen (ab 16 J., ab Jg. 2006 u. älter)
- 10 km - Männer / Frauen (18-29 J., 30-39 J., 40-49 J., 50-59 J., 60-69 J., 70+ J.)
Zeitplan
- 08:00 Uhr - Öffnung Meldebüro
- 10:00 Uhr - Start alle Strecken
Informationen
- Homepage des Veranstalters >>>
- Streckenführung: 2 km Laufrunde
- Umkleidemöglichkeiten: siehe Aushang vor Ort
- Jeder Teilnehmer erhält eine exklusive „50. Meininger Silvesterlauf“-Medaille (solange Vorrat reicht - in der Reihenfolge der Anmeldung)
- Alle Starter erwartet im Ziel ein silvesterliches Präsent
- Zeitnahme: Die elektronische Zeitnahme erfolgt mittels Einweg-Transponder, welcher sich auf der Rückseite der Startnummer befindet und nicht entfernt werden darf
Startgeld
- 2 KM: kostenlos
- 4 KM: 3 EUR
- 6 KM: 6 EUR
- 10 KM: 9 EUR
- Nachmeldungen: 3 EUR (ausgenommen Kinder und Jugendliche auf 4 km und 6 km)
Hinweise zur Zahlung der Startgebühren
- Abbuchung mittels SEPA Lastschriftverfahren durch den Veranstalter Polizeisportverein Meiningen 90 e.V.
- die Anmeldung gilt als abgeschlossen, wenn die Startgebühr auf dem Ausrichterkonto eingegangen ist
- Bankspesen gehen zu Lasten des Anmelders/Teilnehmers
- bei Nachmeldung am Veranstaltungstag wird eine Nachmeldegebühr erhoben
- eine Rücksendung von Startgebühren bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung erfolgt nicht
- sollte die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen ausfallen, unter anderem durch erschwerte Corona- Auflagen, kann die Startgebühr durch den Veranstalter einbehalten werden