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5. Sparkassen-TriDay am Störmthaler See 2021 

Wettbewerbe

Schüler D (Jg. 2015/14) - 0,05 km [S] - 1 km [R] - 0,2 km [L] (1.3km)

Schüler C Jg. (2013/12) - 0,1 km [S] - 2,5 km [R] - 0,4 km [L] (3km)

Schüler C Lightning McQueen Race

Schüler B (10/11 J., Jg. 2011/10) - 0,2 km [S] - 5 km [R] - 1 km [L] (6.2km)

webilich: Schüler A & Jgd. B (Jg. 2006/09) - 0,4 km [S] - 10 km [R] - 2,5 km [L] (12.9km)

männlich: Schüler A & Jgd. B (Jg. 2006/09) - 0,4 km [S] - 10 km [R] - 2,5 km [L] (12.9km)

weiblich Störmthaler (bis Jg. 2005, JgdA, Jun. & Einzel) - 0,75 km [S] - 20 km [R] - 5 km [L] (25.8km)

männlich Störmthaler (bis Jg. 2005, JgdA, Jun. & Einzel) - 0,75 km [S] - 20 km [R] - 5 km [L] (25.8km)

Landesstützpunkt TriathletenInnen (12.9km)

Landesstützpunkt Staffel (12.9km)

weiblich&männlich Vineta Einzel (Jg. 2006) - 0,4 km [S] - 10 km [R] - 2,5 km [L] (12.9km)

Vineta Staffel (ab Jg. 2007) - 0,4 km [S] - 10 km [R] - 2,5 km [L] (12.9km)

Ausschreibung

Stand: 29.06.2021, Änderungen vorberhalten

5. Sparkassen-TriDay am Störmthaler See 2021

 

 

Veranstalter

Athletico Leipzig in Kooperation mit TRIStars Markkleeberg & SC DHfK Leipzig
Sächsischer Triathlon Verband; Genehmigungs-Nr. 13-21-01-03717

Termin

Sonntag, 04. Juli 2021

Ort

Störmthaler See Südufer, Gemeinde Großpösna


Online-Anmeldung

  • die Anmeldung erfolgt online ab dem 06.06.2021 auf www.sparkassen-triday.de;
    Meldeschluss: 27.06.21 oder bei erreichen der Teilnehmerlimits
  • bei Fragen zur Anmeldung bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail: info@sparkassen-triday.de
  • Nachmeldungen am Veranstaltungstag sind bis 1h vor dem Start des betreffenden Wettbewerbes möglich, solange das
    Teilnehmerlimit für diesen Wettbewerb noch nicht erreicht ist

*1 Im Jahr 2020 mussten wir dem Corona-Virus leider klein beigeben und haben alle bis dahin gezahlte Startgelder freiwillig zu 100% erstattet. Aufgrund der entstandenen Kosten im sehr hohen 3-Stelligen Bereich für die bis dahin durchgeführte Maßnahmen, haben wir die aktuellen Startgelder um 1€ bis 2€ als „Corona-Solidaritätszuschlag“ erhöhen müssen.

Strecken/Altersklassen/Startgeld

 

Regeln

  • der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung SpO, Veranstalterordnung VaO, Ligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese sowie die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an für alle Teilnehmer gilt die Eigenverantwortlichkeit für die technische Sicherheit ihrer Ausrüstung • beim Radfahren besteht Helmpflicht! die StVOist einzuhalten im Rennen ist auf Verkehrsschilder, die Warnhinweise geben zu achten müssen Rettungskräfte bezüglich eines Notfalls auf die Wettbewerbsstrecken, so können die Rennen unterbrochen oder bei schwerwiegender Folge abgebrochen werden • die Athleten werden bei „Blaulicht“ beim nächstgelegenen Helfer angehalte • die Anweisungen der Wettkampfleitung sind zu befolgen
  • bei allen Wettbewerben außer dem VINETA ist Windschattenfahren erlaubt • bei Rennen mit Windschattenfreigabe gilt die DTU-Sportordnung §31 es gilt §§ 36/37 SpOauf der Radstrecke herrscht absolutes Rechtsfahrgebot, die weiße Mittel-Trennlinie darf nicht überfahren werden
  • die Staffeln VINETA bestehen aus mindestens 2 Teilnehmern (Mindestalter 14 Jahre), die die Strecken unter sich verteilen, Einzelstarter absolvieren die drei Disziplinen nacheinander alleine. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen keine zwei Einzeldisziplinen nacheinander absolviert werden
  • beim Einsteigertriathlon VINETA und Staffeln VINETA sind Startpassinhaber der DTU/ITU nicht zugelassen und das Windschattenfahren ist verboten
  • bei allen Wettbewerben sind keinerlei Zeitfahrmaterial erlaubt, wie z.B. Zeitfahrrad, Zeitfahrhelm, Scheibenräder, Triathlonlenker mit oder ohne Auflieger eine Nichtbefolgung führt zur Disqualifikation - auch im Nachgang
  • die Wettkampfbesprechungen finden jeweils 10 Minuten vor den Starts am Schwimmeinstieg statt und sind für jeden Starter obligatorisch für die teilnehmenden Staffeln finden die Besprechungen jeweils 15 min vor den Starts am Schwimmausstieg gesondert statt

weitere Teilnehmerhinweise (Anfahrt, Parken, Zeitplan) stehen immer aktualisiert auf www.sparkassen-triday.de

 

Zahlung der Startgebühren

  • per Lastschrift innerhalb des Anmeldevorganges • die Anmeldung gilt als abgeschlossen, wenn die Startgebühr auf dem Ausrichterkonto eingegangen ist • Bankspesen gehen zu Lasten des Anmelders/Teilnehmers • bei späterer Zahlung wird die Startgebühr zuzüglich eventueller Nachmeldegebühr berechnet • bei nicht fristgemäßer Zahlung erlischt der Anspruch auf einen
    Startplatz • nach Zahlungseingang erfolgt die Aufnahme in die Meldeliste • Kunden der Sparkasse Leipzig erhalten 20% Ermäßigung auf das Startgeld unter der Voraussetzung, dass Teilnehmer und Kontoinhaber identisch sind • der Sparkassenrabatt gilt nur für Einzelanmeldungen, nicht für Staffel- und Nachmeldungen. Die Kundenkarte muss beim Abholen der Startunterlagen unaufgefordert vorgelegt werden. Fehlt diese, wird die Differenz zum regulären Startgeld fällig.
  • eine Rücksendung von Startgebühren bei Nichtteilnahme am Wettkampf erfolgt nicht • sollte die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen ausfallen, unter anderem durch erschwerte Corona- Auflagen, kann die Startgebühr durch den Veranstalter einbehalten werden

Zeitmessung

  • die Zeitnahme inkl. der Splittzeiten erfolgt über einen kontaktlosen Mehrweg-Transponder am Fuß, der im Zielbereich zurückzugeben ist • bei Verlust und Nichtabgabe erheben wir eine Gebühr von 20 € je fehlendem Transponder


Strecken

  • attraktive, wellige Strecken am Südufer und um den Störmthaler See, Nähe Alte F95 und Freizeitressort LAGOVIDA
  • Start/Ziel, Wechselzone sowie Servicebereich befinden sich räumlich an einem Ort
  • konkrete Streckenbeschreibungen und -karten werden auf der Website veröffentlicht
  • Schwimmen in entsprechend durch Bojen gekennzeichneten Strecken und/oder Runden im Störmthaler See
  • Radfahren auf der Uferstraße entlang des Südufers als Wendepunktstrecke 
  • Laufen als Wendepunktstrecke entlang des Störmthaler Sees Richtung „Vineta-Bistro“

Startunterlagenausgabe

  • Samstag, 03. Juli 2021 ab 13:00 Uhr – 15:00 Uhr und Sonntag, 04. Juli ab 08:30 Uhr im Meldezelt am Wettkampfgelände
  • 1x Transponder, 1x Startnummer / Staffel 2x Startnummer, 2x Startnummernaufkleber
  • eine Badekappe ist beim Schwimmen Pflicht und vom Starter mitzubringen - Die meisten Triathleten besitzen viele
    Badekappen (Nachhaltigkeit). Im Ausnahmefall verkaufen wir Badekappen
  • Aufkleber an Rad und Helm linksseitig anbringen, bei Rad Startnummer von hinten / Lauf Startnummer von vorn gut sichtbar

Check-in / Check-out

  • ab 8:30 Uhr gestaffelt je nach Wettbewerb • beim Einchecken erfolgt Rad- und Helmkontrolle durch Kampfrichter des STV • in den Kinder- und Jugendwettbewerben wird die Ablauflänge kontrolliert • während des Wettkampfbetriebes haben ausschließlich nur die angemeldeten Sportler und akkreditierte Betreuer Zutritt zur Wechselzone • der Check-out ist auf Anweisung der
    Wettkampfleitung zwischen den Startzeiten möglich und hat bis spätestens 1 Stunde nach Ende des jeweiligen Wettkampfes zu erfolgen • der Wechselgarten ist bis spätestens 15.00 Uhr zu räumen.

Verpflegung (wird unter Corona-Auflagen angepasst)

  • Laufstrecke: pro Runde mindestens eine Verpflegungsstelle mit Wasser
  • Zielbereich: ausreichend Getränke, Wasser und Obst (Corona-Auflage: Verpflegungsbeutel)

Parkplatz / Umkleiden / Toiletten (wird unter Corona-Auflagen angepasst)

  • kostenpflichtige Parkplätze (5€ Tagesgebühr) befinden sich in unmittelbarer Nähe und sind ausgeschildert
  • Toiletten befinden sich auf dem und in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgelände und sind entsprechend ausgewiesen
  • Umkleiden befinden sich auf dem Veranstaltungsgelände

Klasseneinteilung

  • gemäß Sportordnung der DTU

Auszeichnungen und Wertungen

  • STV-Cup „Die Fahrrad-Kette“: Der STÖRMTHALER ist Bestandteil des STV-Cups
  • Sächs. Landesmeisterschaften Schüler A/ B/ C/ D (für Mitglieder im STV und Besitzer des Kinderstartpasses; Infos dazu hier)
  • Mitteldeutsche Kinder- und Jugendrangliste
  • für jeden erfolgreichen Finisher gibt es eine Medaille • die drei Erstplatzierten m/w jedes Wettbewerbes erhalten Urkunden und Sachpreise • bei den Staffelwettbewerben erhalten die drei Erstplatzierten Urkunden und Sachpreise


Urkunden (wird unter Corona-Auflagen angepasst – keine Aushändigung vor Ort)

  • nach Veranstaltungsende kann die persönliche Urkunde zeitnah auf der Veranstalterseite herunter geladen werden • es erfolgt kein Versand • Achtung: Die Ehrungen sind Teil des Wettkampfes, wer an den Siegerehrungen nicht teilnimmt, verwirkt seinen Anspruch auf Leistung und Preis • die
    Ehrungen erfolgen anhand der vom Ergebnisdienst erstellten Ergebnislisten • jeder Teilnehmer ist für eine korrekte Zeitnahme mitverantwortlich • defekte oder nicht zuweisbare Zeiten gehen nicht mit in die Wertung ein

Erklärung / Datenschutz / Fotoerlaubnis

  • die Veranstaltung ist vom Sächsischen Triathlon Verband genehmigt • der Veranstalter gewährleistet die Einhaltung der DTU Sport- und Veranstalterordnung der Deutschen Triathlon Union in allen Punkten
    • mit der Anmeldung zum Wettkampf gilt folgende Erklärung des Athleten bzw. der Erziehungsberechtigten:
    • Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit dem Reglement laut Ausschreibung • Ich bestätige, dass aus ärztlicher Sicht keine Einwendungen gegen meine Teilnahme bestehen, ich keine Symptome bezüglich Sars-Covid 19 aufzeige und mein Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen des Wettkampfes entsprechen • Des Weiteren versichere ich, dass ich keinerlei leistungssteigernde/-fördernde Dopingmittel eingenommen habe • Ich erkenne die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen, sonstigen Gefahren und Umstände an und bestätige ausdrücklich, auf eigene Verantwortung
      und Risiko teilzunehmen • Ich versichere gleichzeitig, dass ich keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter, dessen Mitarbeitern, helfenden Vereinen und Organisationen, die Stadt und den Kreis stellen werde, die über den Versicherungsschutz des LSB hinausgehen • Das Startgeld kann nicht zurückgezahlt werden, ausgenommen bei
      Nichtannahme der Meldung • Das geltende Corona-Hygiene-Konzept des Veranstalter wird anerkannt und umgesetzt
  • bei Startern unter 18 Jahren ist bei Abholung der Startunterlagen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen
  • eine Liste der eingetragenen Starter wird online veröffentlicht
  • mit seiner Anmeldung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass seine Daten zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung der Triathlonveranstaltung gespeichert werden und die im Rahmen der Veranstaltung erstellten Foto- und Filmaufnahmen sowie Interviews ohne Vergütungsansprüche veröffentlicht werden dürfen. 

Schutzmaßnahmen – Corona – Hygiene - Konzept

Der Zugang zum Eventgelände wird kontrolliert und dokumentiert. Alle Helfer, Athleten, Zuschauer und der Veranstaltung angehörigen Mitarbeiter erhalten lediglich mit Vorlage eines tagesaktuellen Tests und der Kontakterfassung Zugang zum Veranstaltungsgelände.

Auch bei einer Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz eines Schwellenwert von 35 an 14 Tagen in Folge, entfällt die Testpflicht aus Sicherheitsgründen nicht. In geschlossenen Räumen und teilgeschlossenen Zelten ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. Des Weiteren werden Personen außerhalb ihres Wettkampfs ebenfalls angehalten, Mundschutz auf dem Veranstaltungsgelände zu tragen. Das Veranstaltungsgelände sowie die Startfelder sind so aufgebaut, dass zu allen Betroffenen den Mindestabstand zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann.

Mit der Anmeldung zum Wettkampf bestätigen die Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten, die Anerkennung des Hygienekonzept und müssen am Veranstaltungstag einen tagesaktuellen Negativ-Coronatest eines offiziellen Testzentrum vorlegen. Diese Tests müssen tagesaktuell, das bedeutet weniger als 24 Stunden alt sein.

Ausnahmen von der Testpflicht sind in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmVvom 10.05.2021 dargelegt. Gemäß §3 dieser Verordnung müssen geimpfte und genesene Personen keinen tagesaktuellen Test vorlegen. Als vollständig geimpft gelten asymptomatische Personen, die beide Impfungen erhalten haben und bei denen seit der letzten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind und die einen Impfnachweis vorlegen können.

Als vollständig geimpft gelten auch genesene asymptomatische Personen, bei denen die Verabreichung von einer Impfstoffdosis erfolgt ist.

Genesene Personen sind Personen, die eine PCR-bestätigte Erkrankung durchgemacht haben und der PCR-Nachweis mindestens 28 Tage, aber höchstens 6 Monate zurückliegt.

Veranstaltungsort