Sprache
 

20. Neustadter MTB-Marathon sponsored by SIGMA 

Wettbewerbe

Ultra-MTB-Marathon (2.400 HM) (95km) 40 Tln. angemeldet

MTB-Marathon (2.000 HM) (76km) 86 Tln. angemeldet

MTB-Halbmarathon (1.300 HM) (51km) 158 Tln. angemeldet

MTB-Short-Track (900 HM) (32km) 77 Tln. angemeldet

E-MTB-Short-Track (900 HM) (32km) 20 Tln. angemeldet

Trailrun (400 HM) (15km) 52 Tln. angemeldet

Stadtwerke Neustadt-Kidsrace (1.2km) 6 Tln. angemeldet

Sponsoren

Ausschreibung

Neustadter MTB-Marathon 14.08.2022

 

Ausschreibung
Neustadter MTB-Marathon
sponsored by SIGMA
14.08.2022
 

 

Veranstalterin:

de-timing GmbH
Brunckstraße 3
67105 Schifferstadt
info@neustadter-mtb.de
Telefon: +49 6235 4557002
Fax: +49 6235 9594835

Der jeweils aktuellste Ausschreibungstext findet sich auf der offiziellen Seite der Veranstaltung unter www.neustadter-mtb.de/ausschreibung

 

Mit Anmeldung stimme ich den AGB des Neustadter MTB-Marathons zu.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Neustadter MTB-Marathons veranstaltet von der de-timing GmbH in Zusammenarbeit mit der Partnerin Tourist, Kongress und Saalbau GmbH, Bahnhofstraße 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße

Stand: April 2022 

Veranstalterin des Neustadter MTB-Marathons ist die de-timing GmbH, die die Veranstaltung beim BDR angemeldet hat. Die Partnerin Tourist, Kongress und Saalbau GmbH, Bahnhofstraße 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße hat die de-timing GmbH, Brunckstraße 3, 67105 Schifferstadt mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb der Startberechtigung/die Anmeldung und Teilnahme am Neustadter MTB-Marathon sowie damit in Verbindung stehenden Käufen oder Dienstleistungen.

(2) Durch die Anmeldung über die Webseite: www.neustadt-mtb.de kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Anmelder/der Anmelderin und der Veranstalterin zustande. Hierfür gelten diese AGB/Teilnahmebedingungen/Haftungsausschluss (in Folge AGB genannt). Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stimmt durch die Anmeldung diesem Dokument und folgendem Inhalt zu. Eine Teilnahme ohne Zustimmung ist nicht möglich.

(3) Die sportlichen Wettbewerbe werden nach den am Veranstaltungstag gültigen internationalen Wettkampfregeln des BDR durchgeführt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verbindlich. Nach Prüfung wird die Anmeldung durch Übersendung einer Anmeldebestätigung auf der Grundlage dieser AGB durch die Veranstalterin bestätigt (Annahme). Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zustande (Vertragsschluss).

(2) Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.

(3) Die Veranstalterin ist berechtigt, eine Anmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin, die gemäß § 2 (1) online bestätigt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin gegen von der Veranstalterin aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen der Anmeldung hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z. B. falsche Angaben zu persönlichen Daten/Kontaktdaten, Auskünfte über Gesundheitszustand).

§ 3 Preisbestandteil und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Startgebühr ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der Veranstalterin.

(2) Die Zahlung der Startgebühr ist im Anschluss der Anmeldung fällig.

(3) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann per SEPA-Lastschriftverfahren oder via PayPal zahlen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die de-timing GmbH, Brunckstraße 3, 67105 Schifferstadt.

(4) Gebühren, die aufgrund fehlerhafter Angaben oder Rücklastschriften entstehen, werden dem Teilnehmer/der Teilnehmerin in Rechnung gestellt.

(5) Nicht bezahlte Anmeldungen berechtigen nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung.

§ 4 Kein Widerrufsrecht

Für Dienstleistungen in den Bereichen der Freizeitbetätigung, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten/Anmeldungen für Sportveranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung ist unmittelbar nach Bestätigung durch die Veranstalterin bindend und verpflichtet zur Abnahme sowie Bezahlung der bestellten Leistung.

§ 5 Rückgabe, Erstattung und Stornierung von Startplätzen

(1) Bis einschließlich zum 15.07.2022 wird im Falle der Abmeldung eine Bearbeitungsaufwand von 5 Euro einbehalten und der verbleibende Betrag wird zurückgezahlt. Eine Rückgabe und Erstattung der Startgebühr erfolgt ab dem 16.07.2022 nicht mehr.

(2) Für Ummeldungen auf eine andere Strecke oder bei einem Startplatztausch (Person B anstatt Person A) wird eine Bearbeitungsaufwand in Höhe von 2 Euro berechnet.

(3) Im Falle einer Kapazitätsänderung bei einzelnen Disziplinen oder der Absage einzelner Disziplinen im Vorfeld der Veranstaltung, behält sich die Veranstalterin vor, Startplätze zu stornieren. Im Falle einer Stornierung von einzelnen Disziplinen im Vorfeld wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin der volle Preis inkl. aller Gebühren erstattet.

(4) Die Veranstalterin ist berechtigt, für den Fall unvorhergesehener Ereignisse (höhere Gewalt), die eine Durchführung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, die jeweilige Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder ggf. abzubrechen. Bei Verschiebung oder Abbruch einer Veranstaltung erfolgt keine Erstattung der Startgebühr.  

(5) Kurzfristige Änderungen an den Organisationsabläufen aufgrund behördlicher Vorgaben sind möglich und sind kein Grund zum Rücktritt von der Veranstaltung.

(6) Bei Stornierung, Verschiebung, Abbruch oder Absage der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

§ 6 Weiterverkauf und/oder Übertragung des Startplatzes

Der Erwerb der Anmeldung zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf ist untersagt. Die Anmeldung ist personengebunden. Anmeldeberechtigungen dürfen in keinem Fall weiterverkauft übertragen oder verschenkt werden, es sei denn, die Veranstalterin hat einer solchen Weiterveräußerung/Weitergabe zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 7 Haftung und Teilnahmebedingungen

(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers/der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt mit der Teilnahme, dass er/sie für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und ihm/ihr der Gesundheitszustand.

(3) Die Haftung der Veranstalterin, der Sponsoren und der Stadt TKS GmbH für eigene Handlungen, sowie Handlungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Unfälle oder Schäden sind der Veranstalterin unverzüglich mitzuteilen.

(5) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

(6) Jede natürliche Person, die im Kalenderjahr des Starts das für die jeweilige Strecke vorgegebene Alter erreicht hat, ist teilnahmeberechtigt.

(7) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt, dass er/sie am Veranstaltungstag nur gesund an den Start gehen wird. Sollte der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit bestehen, so ist ein Start nicht zulässig. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, im Zweifel vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin vor dem Start einen Nachweis zu verlangen, dass keine Erkrankung vorliegt (2G, 2G+, 3G etc. auch in Abhängigkeit von behördlichen Vorgaben – Änderungen möglich).

(8) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin bestätigt mit seiner/ihrer Anmeldung, dass er/sie sich des Risikos bewusst ist, dass er/sie sich trotz aller, seitens der Veranstalterin umgesetzten, Hygienemaßnahmen mit einer Krankheit, wie etwa dem Corona-Virus, anstecken könnte. Einen 100prozentigen Schutz vor einer Erkrankung kann die Veranstalterin nicht gewährleisten.

(9) Die Zeitmessung erfolgt mittels Transponder. Eine Teilnahme ohne Zeitmessung ist nicht möglich.

§ 8 Veranstaltungsgelände

(1) Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einer gültigen Anmeldung/einer gültigen Startnummer gestattet.

(2) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, den Anweisungen der Ordnungskräfte, des Sicherheitspersonals, der Polizei sowie sonstigen Personals auf dem Veranstaltungsgelände Folge zu leisten. Eine Nichtbeachtung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr.

(3) Die Veranstalterin behält sich vor, in besonderen Situationen wie einer Pandemie zusätzliche Hygienemaßnahmen zu ergreifen, zum Beispiel Gesundheitsvorgaben wie das Tragen von Masken anzuordnen oder Fiebermessungen vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes durchzuführen, und gegebenenfalls den Zutritt zu verweigern.

§ 9 Disqualifikation

Die Veranstalterin ist berechtigt, den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Veranstaltung auszuschließen oder zu disqualifizieren, insbesondere wenn die oben unter § 8 genannten Punkte missachtet werden und/oder einer der folgenden Punkte vorliegt. Bei jeder Art der Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr.

  • Missachtung der geltenden Wettkampbedingungen laut § 1
  • unsportliches Verhalten
  • falsche Angaben bei der Anmeldung
  • Manipulation an oder bei der Zeitmessung
  • Manipulation an der Startnummer, insbesondere wenn der Sponsorendruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht wird
  • Start ohne Startnummer
  • Start mit der Startnummer eines anderen Läufers
  • begründeter Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping)
  • von einem Verband gesperrte TeilnehmerInnen dürfen nicht starten
  • Begründete Annahme, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin aus gesundheitlichen Gründen nicht starten sollte oder nicht weiter teilnehmen kann. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin sich außerhalb des Zeitlimits befinden.
  • Start im falschen Startblock
  • Unterschreiten des Mindestalters
  • Mitführen von Baby-Joggern, Tieren oder sonstigen Dingen, die andere TeilnehmerInnen behindern oder gefährden können
  • Begleiten von TeilnehmerInnen auf Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern, Inline-Skates, Rollern oder ähnlichem (Ausnahme: Kinderrennen)
  • Tragen von Kopfhörern und Hören von Musik via Smartphones etc. (gilt gemäß IWR als unerlaubtes technisches Hilfsmittel und gefährdet den Läufer und andere)
  • Missachtung von Ansagen des Ordnungspersonals, der Streckenhelfer, der Wettkampfleiter oder der Veranstalterin
  • Wegwerfen von Getränkeflaschen, Müll und anderen Gegenständen im Wald (ausgeschlossen gekennzeichnete Bereiche vor und nach den Verpflegungsstellen)

Gegen die Wertung kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch bei der Veranstalterin eingelegt werden. Die Veranstalterin behält sich vor, auch nach dieser Frist bei groben Verstößen TeilnehmerInnen zu disqualifizieren.

§ 10 Bild- & Tonaufnahmen

(1) Es ist nicht gestattet, Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen oder sonstige Beschreibungen der Veranstaltung für den kommerziellen Gebrauch ohne Zustimmung der Veranstalterin anzufertigen, zu vervielfältigen, zu übertragen oder sonst in irgendeiner Weise zu nutzen oder zu verbreiten. Gleiches gilt für die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten.

(2) Durch die Teilnahme an der Veranstaltung willigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin ein, dass die anlässlich der Veranstaltung ggf. von ihm erstellten Foto- und Videoaufnahmen von der Veranstalterin sowie allen Partnern und Sponsoren (und jeweiligen Tochtergesellschaften) sowie Medienvertretern im Zusammenhang mit der Berichterstattung, TV-Übertragungen, Social Media-Kanälen, Werbemaßnahmen etc. uneingeschränkt veröffentlicht und verwendet werden können (TV, Online-Abruf, etc.).

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten, wie z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc. werden nur erhoben, verarbeitet und sonst genutzt, soweit dies für die konkrete Abwicklung des Vertrages/die Teilnahme an der Veranstaltung notwendig ist. Dazu zählt auch der Versand veranstaltungsbezogener Informationen sowie die Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten (veröffentlicht werden folgende Daten, die der Teilnehmer/die Teilnehmerin bei der Anmeldung angibt: Name, Vorname, Altersklasse, Disziplin und gegebenenfalls Verein sowie in den Ergebnislisten Zeit und Platzierung) und ggf. die Weitergabe an einen Fotopartner.

Die Daten zur Anmeldung werden von der de-timing GmbH als Veranstalterin erhoben.

Ein Verkauf oder eine sonstige Weitergabe von Teilnehmerdaten findet in keinem Fall statt.

§ 12 Deutsche Fassung

Soweit diese AGB in mehreren Sprachen vorliegen, ist die deutsche Fassung maßgeblich. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist soweit gesetzlich zulässig Speyer/Deutschland

§ 13 Wirksamkeit der Klauseln

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

 

 

Mit Anmeldung stimme ich den AGB des Neustadter MTB-Marathons zu.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Neustadter MTB-Marathons veranstaltet von der de-timing GmbH in Zusammenarbeit mit der Partnerin Tourist, Kongress und Saalbau GmbH, Bahnhofstraße 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße

Stand: April 2022 

Veranstalterin des Neustadter MTB-Marathons ist die de-timing GmbH, die die Veranstaltung beim BDR angemeldet hat. Die Partnerin Tourist, Kongress und Saalbau GmbH, Bahnhofstraße 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße hat die de-timing GmbH, Brunckstraße 3, 67105 Schifferstadt mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb der Startberechtigung/die Anmeldung und Teilnahme am Neustadter MTB-Marathon sowie damit in Verbindung stehenden Käufen oder Dienstleistungen.

(2) Durch die Anmeldung über die Webseite: www.neustadt-mtb.de kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Anmelder/der Anmelderin und der Veranstalterin zustande. Hierfür gelten diese AGB/Teilnahmebedingungen/Haftungsausschluss (in Folge AGB genannt). Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stimmt durch die Anmeldung diesem Dokument und folgendem Inhalt zu. Eine Teilnahme ohne Zustimmung ist nicht möglich.

(3) Die sportlichen Wettbewerbe werden nach den am Veranstaltungstag gültigen internationalen Wettkampfregeln des BDR durchgeführt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verbindlich. Nach Prüfung wird die Anmeldung durch Übersendung einer Anmeldebestätigung auf der Grundlage dieser AGB durch die Veranstalterin bestätigt (Annahme). Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zustande (Vertragsschluss).

(2) Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.

(3) Die Veranstalterin ist berechtigt, eine Anmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin, die gemäß § 2 (1) online bestätigt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin gegen von der Veranstalterin aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen der Anmeldung hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z. B. falsche Angaben zu persönlichen Daten/Kontaktdaten, Auskünfte über Gesundheitszustand).

§ 3 Preisbestandteil und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Startgebühr ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der Veranstalterin.

(2) Die Zahlung der Startgebühr ist im Anschluss der Anmeldung fällig.

(3) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann per SEPA-Lastschriftverfahren oder via PayPal zahlen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die de-timing GmbH, Brunckstraße 3, 67105 Schifferstadt.

(4) Gebühren, die aufgrund fehlerhafter Angaben oder Rücklastschriften entstehen, werden dem Teilnehmer/der Teilnehmerin in Rechnung gestellt.

(5) Nicht bezahlte Anmeldungen berechtigen nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung.

§ 4 Kein Widerrufsrecht

Für Dienstleistungen in den Bereichen der Freizeitbetätigung, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten/Anmeldungen für Sportveranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung ist unmittelbar nach Bestätigung durch die Veranstalterin bindend und verpflichtet zur Abnahme sowie Bezahlung der bestellten Leistung.

§ 5 Rückgabe, Erstattung und Stornierung von Startplätzen

(1) Bis einschließlich zum 15.07.2022 wird im Falle der Abmeldung eine Bearbeitungsaufwand von 5 Euro einbehalten und der verbleibende Betrag wird zurückgezahlt. Eine Rückgabe und Erstattung der Startgebühr erfolgt ab dem 16.07.2022 nicht mehr.

(2) Für Ummeldungen auf eine andere Strecke oder bei einem Startplatztausch (Person B anstatt Person A) wird eine Bearbeitungsaufwand in Höhe von 2 Euro berechnet.

(3) Im Falle einer Kapazitätsänderung bei einzelnen Disziplinen oder der Absage einzelner Disziplinen im Vorfeld der Veranstaltung, behält sich die Veranstalterin vor, Startplätze zu stornieren. Im Falle einer Stornierung von einzelnen Disziplinen im Vorfeld wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin der volle Preis inkl. aller Gebühren erstattet.

(4) Die Veranstalterin ist berechtigt, für den Fall unvorhergesehener Ereignisse (höhere Gewalt), die eine Durchführung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, die jeweilige Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder ggf. abzubrechen. Bei Verschiebung oder Abbruch einer Veranstaltung erfolgt keine Erstattung der Startgebühr.  

(5) Kurzfristige Änderungen an den Organisationsabläufen aufgrund behördlicher Vorgaben sind möglich und sind kein Grund zum Rücktritt von der Veranstaltung.

(6) Bei Stornierung, Verschiebung, Abbruch oder Absage der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

§ 6 Weiterverkauf und/oder Übertragung des Startplatzes

Der Erwerb der Anmeldung zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf ist untersagt. Die Anmeldung ist personengebunden. Anmeldeberechtigungen dürfen in keinem Fall weiterverkauft übertragen oder verschenkt werden, es sei denn, die Veranstalterin hat einer solchen Weiterveräußerung/Weitergabe zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 7 Haftung und Teilnahmebedingungen

(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers/der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt mit der Teilnahme, dass er/sie für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und ihm/ihr der Gesundheitszustand.

(3) Die Haftung der Veranstalterin, der Sponsoren und der Stadt TKS GmbH für eigene Handlungen, sowie Handlungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Unfälle oder Schäden sind der Veranstalterin unverzüglich mitzuteilen.

(5) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

(6) Jede natürliche Person, die im Kalenderjahr des Starts das für die jeweilige Strecke vorgegebene Alter erreicht hat, ist teilnahmeberechtigt.

(7) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt, dass er/sie am Veranstaltungstag nur gesund an den Start gehen wird. Sollte der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit bestehen, so ist ein Start nicht zulässig. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, im Zweifel vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin vor dem Start einen Nachweis zu verlangen, dass keine Erkrankung vorliegt (2G, 2G+, 3G etc. auch in Abhängigkeit von behördlichen Vorgaben – Änderungen möglich).

(8) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin bestätigt mit seiner/ihrer Anmeldung, dass er/sie sich des Risikos bewusst ist, dass er/sie sich trotz aller, seitens der Veranstalterin umgesetzten, Hygienemaßnahmen mit einer Krankheit, wie etwa dem Corona-Virus, anstecken könnte. Einen 100prozentigen Schutz vor einer Erkrankung kann die Veranstalterin nicht gewährleisten.

(9) Die Zeitmessung erfolgt mittels Transponder. Eine Teilnahme ohne Zeitmessung ist nicht möglich.

§ 8 Veranstaltungsgelände

(1) Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einer gültigen Anmeldung/einer gültigen Startnummer gestattet.

(2) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, den Anweisungen der Ordnungskräfte, des Sicherheitspersonals, der Polizei sowie sonstigen Personals auf dem Veranstaltungsgelände Folge zu leisten. Eine Nichtbeachtung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr.

(3) Die Veranstalterin behält sich vor, in besonderen Situationen wie einer Pandemie zusätzliche Hygienemaßnahmen zu ergreifen, zum Beispiel Gesundheitsvorgaben wie das Tragen von Masken anzuordnen oder Fiebermessungen vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes durchzuführen, und gegebenenfalls den Zutritt zu verweigern.

§ 9 Disqualifikation

Die Veranstalterin ist berechtigt, den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Veranstaltung auszuschließen oder zu disqualifizieren, insbesondere wenn die oben unter § 8 genannten Punkte missachtet werden und/oder einer der folgenden Punkte vorliegt. Bei jeder Art der Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr.

  • Missachtung der geltenden Wettkampbedingungen laut § 1
  • unsportliches Verhalten
  • falsche Angaben bei der Anmeldung
  • Manipulation an oder bei der Zeitmessung
  • Manipulation an der Startnummer, insbesondere wenn der Sponsorendruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht wird
  • Start ohne Startnummer
  • Start mit der Startnummer eines anderen Läufers
  • begründeter Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping)
  • von einem Verband gesperrte TeilnehmerInnen dürfen nicht starten
  • Begründete Annahme, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin aus gesundheitlichen Gründen nicht starten sollte oder nicht weiter teilnehmen kann. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin sich außerhalb des Zeitlimits befinden.
  • Start im falschen Startblock
  • Unterschreiten des Mindestalters
  • Mitführen von Baby-Joggern, Tieren oder sonstigen Dingen, die andere TeilnehmerInnen behindern oder gefährden können
  • Begleiten von TeilnehmerInnen auf Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern, Inline-Skates, Rollern oder ähnlichem (Ausnahme: Kinderrennen)
  • Tragen von Kopfhörern und Hören von Musik via Smartphones etc. (gilt gemäß IWR als unerlaubtes technisches Hilfsmittel und gefährdet den Läufer und andere)
  • Missachtung von Ansagen des Ordnungspersonals, der Streckenhelfer, der Wettkampfleiter oder der Veranstalterin
  • Wegwerfen von Getränkeflaschen, Müll und anderen Gegenständen im Wald (ausgeschlossen gekennzeichnete Bereiche vor und nach den Verpflegungsstellen)

Gegen die Wertung kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch bei der Veranstalterin eingelegt werden. Die Veranstalterin behält sich vor, auch nach dieser Frist bei groben Verstößen TeilnehmerInnen zu disqualifizieren.

§ 10 Bild- & Tonaufnahmen

(1) Es ist nicht gestattet, Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen oder sonstige Beschreibungen der Veranstaltung für den kommerziellen Gebrauch ohne Zustimmung der Veranstalterin anzufertigen, zu vervielfältigen, zu übertragen oder sonst in irgendeiner Weise zu nutzen oder zu verbreiten. Gleiches gilt für die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten.

(2) Durch die Teilnahme an der Veranstaltung willigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin ein, dass die anlässlich der Veranstaltung ggf. von ihm erstellten Foto- und Videoaufnahmen von der Veranstalterin sowie allen Partnern und Sponsoren (und jeweiligen Tochtergesellschaften) sowie Medienvertretern im Zusammenhang mit der Berichterstattung, TV-Übertragungen, Social Media-Kanälen, Werbemaßnahmen etc. uneingeschränkt veröffentlicht und verwendet werden können (TV, Online-Abruf, etc.).

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten, wie z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc. werden nur erhoben, verarbeitet und sonst genutzt, soweit dies für die konkrete Abwicklung des Vertrages/die Teilnahme an der Veranstaltung notwendig ist. Dazu zählt auch der Versand veranstaltungsbezogener Informationen sowie die Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten (veröffentlicht werden folgende Daten, die der Teilnehmer/die Teilnehmerin bei der Anmeldung angibt: Name, Vorname, Altersklasse, Disziplin und gegebenenfalls Verein sowie in den Ergebnislisten Zeit und Platzierung) und ggf. die Weitergabe an einen Fotopartner.

Die Daten zur Anmeldung werden von der de-timing GmbH als Veranstalterin erhoben.

Ein Verkauf oder eine sonstige Weitergabe von Teilnehmerdaten findet in keinem Fall statt.

§ 12 Deutsche Fassung

Soweit diese AGB in mehreren Sprachen vorliegen, ist die deutsche Fassung maßgeblich. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist soweit gesetzlich zulässig Speyer/Deutschland

§ 13 Wirksamkeit der Klauseln

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

 

 

Veranstaltungsort