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MTB am Rursee 2025 

Wettbewerbe

Kurzstrecke (30km) 6 Tln. angemeldet

Kurzstrecke (Feuerwehr Landesverbandmeisterschaft) (30km) 4 Tln. angemeldet

Halbmarathon (Feuerwehr Landesverbandmeisterschaft) (50km) 1 Tln. angemeldet

Halbmarathon E-Bike (Feuerwehr Landesverbandmeisterschaft) (50km) 0 Tln. angemeldet

Halbmarathon E-Bike (50km) 5 Tln. angemeldet

Halbmarathon (50km) 8 Tln. angemeldet

Marathon (90km) 2 Tln. angemeldet

Duo-Rennen Frauen (STAFFELANMELDUNG) (50km) 0 Tln. angemeldet

Duo-Rennen Männer (STAFFELANMELDUNG) (50km) 0 Tln. angemeldet

Duo-Rennen Mixed (STAFFELANMELDUNG) (50km) 0 Tln. angemeldet

Ausschreibung

Mountainbike Marathon

"MTB am Rursee"

in Einruhr-Erkensruhr am 29. Juni 2025

Die vollständige Ausschreibung findet ihr auf unserer Webseite

 

 Ausschreibung als PDF-Download

Wichtiger Hinweis: Vorangemeldete Teilnehmer (mit Wohnsitz in Deutschland) erhalten die Startnummer ein paar Tage vor der Veranstaltung per Post. Achtet daher bitte auf korrekte Angabe eurer Adresse im Anmeldeprozess!

 

Haftungsausschluss

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
  1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung stehen. Mit der Anmeldung betätigt der Teilnehmer seinem Gesundheitszustand und ausreichend trainiert zu sein.
  1. Der Teilnehmer übernimmt diealleinige und volle Verantwortung für die von ihm verwendete Ausrüstung und erkennt an, dass es nicht zu den Verpflichtungen des Veranstalters gehört, die Ausrüstung der Teilnehmer zu prüfen oder überwachen. Es sei denn, eshandelt sich ausschließlich um die Feststellung, dass nur MTB 26, 27.5, bzw. 29 Zoll verwendet werden. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des gesamten Rennens einen Helm tragen, der den Ansi/Snell bzw. den neuen TÜV/GS-Normen oder den UCI-Bestimmungen entspricht.
  1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene Wertgegenstände, Kleidungsstücke und Ausrüstungsegenstände.
  1. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderung, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnung an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist/wird.
  1. Die Kosten Dritter welche durch den Veranstalter beauftragt werden z.B. Rettungskräfte sind durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, evtl. entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzubeziehen. Es wird empfohlen, eine Privat Auslands-) Krankenversicherung, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransporte beinhaltet, für diese Art von Veranstaltung abzuschließen bzw. bereits vorhandene Versicherungen zu überprüfen.
  1. Es wird hiermit vereinbart, dass eine etwaige Haftung des Veranstalters für die Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den Umfang und die Höhe der vom Veranstalter eingedeckten Haftverpflichtung begrenzt ist.

Datenschutz

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, die Adressdaten zur Zusendung der Ausschreibung für Folgejahre zu nutzen. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Der Teilnehmer kann der Speicherung und Nutzung dieser Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erklärt werden. Bitte geben Sie bei Ihrem Widerspruch Name, Vorname, Ihr Team und soweit bekannt Ihre Startnummer an.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme beim Event gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, sowie jeglicher fotografischen Vervielfältigung ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

Der Veranstalter hat das Recht Teilnehmer auszuschließen, oder im Vorfeld von der Veranstaltung auszuschließen, oder sonstige Strafen zu verhängen. Dies gilt insbesondere bei technischen Mängeln an der Ausrüstung, gesundheitlichen Problemen des Teilnehmers, groben Regelverstößen, wenn z.B. Unsportlichkeit vorliegt.

 
   

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